Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater gewährleisten Qualität und Sicherheit.
- Steuerberater werden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt. Die hohen Anforderungen in der Steuerberaterprüfung sichern die überdurchschnittliche Fachkompetenz des Steuerberaters und garantieren zugleich das hohe Qualitätsniveau der Steuerberatung durch den Steuerberater.
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- Steuerberater sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Der Mandat ist also in einem evtl. Schadensfall hinreichend abgesichert.
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- Steuerberater sind zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet.
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- Steuerberater sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.
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- Steuerberater sind vor Gericht zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt.
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- Steuerberater sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche
Gebührenverordnung (StBGebV) gebunden. Die Bindung an die
Steuerberatungsgebührenverordnung schützt den Mandanten vor einem
Preiswettlauf und dient durch die Verhinderung eines Preisdumpings
zugleich der Qualitätssicherung.
Hinzu kommt, dass der Mandant durch die festgelegten Gebührensätze genau abschätzen kann, mit welchen Kosten der Steuerberatung er zu rechnen hat. -
- Steuerberater sind Pflichtmitglied bei der Steuerberaterkammer. Diese überwacht im Rahmen ihrer Berufsaufsicht die Einhaltung der genannten Berufspflichten der Berufsangehörigen.
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