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Mediation

Oftmals bedeuten Konflikte jahrelangen Streit, die vor dem Gericht enden. Das Gerichtsverfahren kostet dann eine Menge Zeit und Geld und Ergebnis ist meist, dass es einen Gewinner und einen Verlierer gibt. Das muss nicht sein. Wir bieten Ihnen eine andere, außergerichtliche Methode der Konfliktlösung, bei der eine für alle Streitparteien zufriedenstellende Lösung herbeigeführt werden kann:

Die Mediation – eine Vermittlung zwischen den am Konflikt beteiligten Parteien durch Erarbeitung eines für alle tragbaren Konsenses.

Als Vermittler wird ein sogenannter Mediator eingesetzt, ein externer Dritter, der versucht, gemeinsam mit den Konfliktparteien eine Lösung herbeizuführen.

Egal, ob es um Konflikte zwischen Geschäftspartnern, Gesellschaftern oder Familienmitgliedern geht. Wirtschaftsmediation eignet sich für eine Vielzahl von Konfliktsituationen. Hervorgehoben seien Konflikte in einem Arbeitsteam, Konflikte rund um die Unternehmensnachfolge- oder übernahme, der Streit in der Nachbarschaft oder im privaten Bereich Konflikte im Falle einer Scheidung und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Durch die fundierte Ausbildung des Mediators und dessen Verhandlungsführung ist es möglich, auch eine Kommunikation zwischen stark verfeindeten Konfliktparteien zu ermöglichen und einen sachlichen Diskussionsprozess einzuleiten. Unter Anleitung des Mediators werden schließlich konstruktive Lösungsvorschläge erarbeitet, die auf die Interessen aller Streitparteien eingehen und dafür Sorge tragen, dass durch den eingegangenen Kompromiss keiner der Beteiligten „sein Gesicht verliert“.

Das Ergebnis der Mediation soll kein unverbindlicher Konsens sein. Vielmehr geht es um eine vertragliche Fixierung des erreichten Kompromisses.

Neben dem finanziellen und zeitlichen Aspekt, der im Vergleich zu einem allfälligen Gerichtsverfahren für die Mediation spricht, sollten auch die sozialen Vorzüge des Mediationsverfahrens hervorgehoben werden: Allen Konfliktparteien wird durch die außergerichtliche Mediation ermöglicht, sich als Gewinner der Auseinandersetzung zu sehen. Dies stellt sicher, dass alle Kontrahenten in Zukunft weiter miteinander arbeiten und leben können.

Mediation ist eine freiwillige Angelegenheit. Niemand kann eine Streitpartei dazu zwingen, an der Mediation teilzunehmen. Die außergerichtliche Konfliktlösung muss also dem Willen aller Konfliktparteien entsprechen.

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STEUERBERATER SABINE HEISER-SCHWARZ

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